Probeunterricht in Bayern: So läuft er ab
Wenn der Notenschnitt im Übertrittszeugnis nicht reicht, ist der Weg aufs Gymnasium oder auf die Realschule nicht verbaut. Der Probeunterricht gibt Ihrem Kind eine zweite Chance.
Wer nimmt am Probeunterricht teil?
Am Probeunterricht nehmen Kinder teil, deren Übertrittszeugnis nicht die Eignung für die gewünschte Schulart bescheinigt – also wenn der Schnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU schlechter ist als 2,33 fürs Gymnasium oder 2,66 für die Realschule. Wie Sie den Schnitt ausrechnen, zeigt unser Notenrechner.
Wie läuft er ab?
- Anmeldung: Sie melden Ihr Kind in der Anmeldewoche an der gewünschten Schule an. Dort erfahren Sie auch die Termine.
- Dauer: drei Tage an der weiterführenden Schule.
- Fächer: Deutsch und Mathematik. HSU wird nicht geprüft.
- Form: Die Kinder bearbeiten Aufgaben und nehmen am Unterricht teil. Lehrkräfte der weiterführenden Schule bewerten die Leistungen und geben je eine Note in Deutsch und in Mathematik.
Wann ist der Probeunterricht bestanden?
| Noten im Probeunterricht | Ergebnis |
|---|---|
| mindestens eine 3 und eine 4 (z. B. Deutsch 3, Mathe 4) | bestanden |
| zweimal Note 4 | Die Eltern entscheiden (Elternwille), formloser Antrag an der Schule |
| schlechter, z. B. eine 5 | nicht bestanden |
Diese Regel gilt für das Gymnasium und die Realschule gleichermaßen.
So bereiten Sie Ihr Kind vor
- Grundlagen festigen: schriftliches Rechnen, Sachaufgaben, Rechtschreibung und Grammatik – also genau der Stoff der 4. Klasse.
- Lesen üben: Textverständnis spielt in Deutsch eine große Rolle.
- Probensituation üben: Aufgaben mit Zeitlimit und ohne Hilfe nehmen die Aufregung.
- Ruhe bewahren: Ein ausgeschlafenes, entspanntes Kind zeigt mehr, als es nach einem Lernmarathon könnte.
Üben mit dem Übertritt-Trainer
Unsere App für die 4. Klasse übt Mathe und Deutsch mit automatisch erzeugten Aufgaben und Lesetexten. Im Proben-Modus schreibt Ihr Kind Übungsproben mit Zeitlimit und bekommt am Ende eine Note – wie in der Schule.
Bald im App Store und bei Google Play.
Stand: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und die Informationen der aufnehmenden Schule.