So berechnen Sie den Übertrittsschnitt
Für das Übertrittszeugnis zählen nur die Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU). Sie werden addiert und durch drei geteilt. Weil es immer genau drei Noten sind, gibt es nur wenige mögliche Werte – etwa 2,33 (Summe 7) oder 2,66 (Summe 8).
| Beispiel | Summe | Schnitt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 2 + 2 + 3 | 7 | 2,33 | Gymnasium |
| 3 + 3 + 2 | 8 | 2,66 | Realschule |
| 3 + 3 + 3 | 9 | 3,00 | Mittelschule |
Es reicht also ein Blick auf die Notensumme: höchstens 7 fürs Gymnasium, höchstens 8 für die Realschule. Reicht der Schnitt nicht, ist der Wechsel über den Probeunterricht möglich. Alles zur Realschule lesen Sie unter Notenschnitt Realschule Bayern.
Die Zeugnisnoten selbst entstehen aus den Proben und weiteren Leistungen im Schuljahr. Im Modus „Aus Proben berechnen“ können Sie einzelne Proben-Noten eintragen und die Gewichtung Ihrer Schule einstellen.
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Häufige Fragen zum Übertritt
Welcher Schnitt ist fürs Gymnasium nötig?
Ein Gesamtdurchschnitt von 2,33 oder besser aus den Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik und HSU. Das entspricht einer Notensumme von höchstens 7, zum Beispiel 2 + 2 + 3.
Und für die Realschule?
Ein Gesamtdurchschnitt von 2,66 oder besser, also eine Notensumme von höchstens 8, zum Beispiel 3 + 3 + 2.
Wann gibt es das Übertrittszeugnis?
Das Übertrittszeugnis wird in der 4. Klasse Anfang Mai ausgegeben. Es enthält die Noten bis dahin und eine Aussage zur Eignung für die weiterführenden Schulen.
Was ist, wenn der Schnitt nicht reicht?
Dann kann das Kind am Probeunterricht der gewünschten Schule teilnehmen. Wer ihn besteht, darf wechseln. Wie das genau abläuft, erklären wir auf der Seite Probeunterricht Bayern.
Zählen kleine Proben und mündliche Noten mit?
Ja. Wie stark Proben im Vergleich zu kleinen und mündlichen Noten gewichtet werden, legt die Schule fest. Im Modus „Aus Proben berechnen“ können Sie die Gewichtung einstellen. Fragen Sie im Zweifel die Lehrkraft.
Wie genau ist der Rechner?
Er ist eine Orientierung. Die Zeugnisnoten legt die Lehrkraft fest, bei Durchschnitten um x,5 entscheidet sie pädagogisch. Maßgeblich sind die aktuellen Regeln des Bayerischen Kultusministeriums.